Mit der Genehmigung als Ersatzschule ist eine finanzielle Förderung der Schule durch das Land Hessen verbunden.
Die Absenkung erfolgt unter Berücksichtigung der Summe der positiven Einkünfte der Eltern. Maßgebend ist der Einkommensteuerbescheid beider Sorgeberechtigter des jeweils letzten oder vorletzten Jahres.

Schulgeldtabelle ab Schuljahr 2020/2021:  

Betreuungsgeldtabelle 2020/2021 - 2023/2024
  Monatlicher Elternbeitrag (in Euro)
  Kindergarten 4-5 jährige Kindergarten 5-6 jährige
Bei Jahres
einkommen bis
2020/
2021
2021/
2022
2022/
2023
2023/
2024
2020/
2021
2021/
2022
2022/
2023
2023/
2024
40.000 Euro 337,5 375 412,5 450 412,5 425 437,5 450
50.000 Euro 487,5 525 562,5 600 562,5 575 587,5 600
60.000 Euro 587,5 625 662,5 700 662,5 675 687,5 700
70.000 Euro 687,5 725 762,5 800 762,5 775 787,5 800
80.000 Euro
und mehr
787,5 825 862,5 900 862,5 875 887,5 900

 

Die Landesförderung für den Pre-Primar-Bereich für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbetrag, wird automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen. Somit reduzieren sich die Elternbeiträge für den Kindergarten um derzeit 141,02 Euro für 2021. Familien mit Hauptwohnsitz außerhalb von Hessen erhalten ausschließlich den Geschwisterrabatt.

Für die Schulgeldreduzierung ist Herr Margraf zuständig. Das Anliegen wird diskret behandelt. Sie erreichen Herr Margraf unter der Telefon-Nr.  06101/50566-58.

Schul- und Betreuungsgeldtabelle 2020/2021 - 2023/2024
  Monatlicher Elternbeitrag (in Euro)
  Klasse 1-4 Klasse 5-10 Klasse 11-12
Bei
Jahreseinkommen
bis
2020/2021
-
2023/2024
2020/2021
-
2023/2024
2020/
2021
2021/
2022
2022/
2023
2023/
2024
40.000 Euro 300 300 375 400 400 400
50.000 Euro 300 300 475 500 500 500
60.000 Euro 400 400 600 600 600 600
70.000 Euro 500 500 700 700 700 700
80.000 Euro 600 600 800 800 800 800
90.000 Euro 700 700 900 900 900 900
100.000 Euro 800 800 1.000 1.000 1.000 1.000
110.000 Euro
und mehr
800 800 1.025 1.050 1.075 1.100

 

 

Schulgeld englishe Sektion 2022/2023 - 2023/2024

Monatlicher Elternbeitrag (in Euro)

 

2022/2023

2023/2024

Klassen 1-4

950

1.000

Klassen 5-10

1.050

1.100

Klassen 11-12

1.075

1.100

Dieselben Sätze gelten für Kinder, die nicht der deutschen Schulpflicht unterliegen.
Deutsche Kinder und ausländische Kinder, die dauernd hier leben oder ihren „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ in Deutschland haben, unterliegen der deutschen Schulpflicht.

Geschwisterermäßigung deutsche und englische Sektion:
2. Kind bis 180.000 Euro Jahreseinkommen 25 % Nachlass
3. Kind bis 230.000 Euro Jahreseinkommen 50 % Nachlass
4. Kind bis 280.000 Euro Jahreseinkommen 50 % Nachlass
Bei sehr hohem Einkommen ist folglich das volle Schulgeld zu zahlen.

Es findet keine Einkommensüberprüfung statt. Die ESRM vertraut der Selbsteinschätzung.

Die Geschwisterermäßigung bedarf eines Antrags.

 

Sicherer Schulweg

Sicherer Schulweg & Parken

Schul-Bibliotheken

Schul Bibliothek

Parents for Parents

Safe School Route & Parking Rules

Die ESRM stellt ein

Die ESRM stellt ein

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