Mit der Genehmigung als Ersatzschule ist eine finanzielle Förderung der Schule durch das Land Hessen verbunden.
Die Absenkung erfolgt unter Berücksichtigung der Summe der positiven Einkünfte der Eltern. Maßgebend ist der Einkommensteuerbescheid beider Sorgeberechtigter des jeweils letzten oder vorletzten Jahres.

Schulgeld:  

 Betreuungsgeldtabelle                                                                                             Kindergarten 4-6 jährige                                               

Bei Jahreseinkommen bis



40.000 Euro

450

50.000 Euro

600

60.000 Euro

700

70.000 Euro

800

80.000 Euro und mehr

900

 

Die Landesförderung für den Pre-Primar-Bereich für die Freistellung vom Teilnahme- oder Kostenbetrag, wird automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen. Somit reduzieren sich die Elternbeiträge für den Kindergarten um derzeit 149,16 Euro für 2024. Familien mit Hauptwohnsitz außerhalb von Hessen erhalten ausschließlich den Geschwisterrabatt.

Für die Schulgeldreduzierung ist Herr Margraf zuständig. Das Anliegen wird diskret behandelt. Sie erreichen Herr Margraf unter der Telefon-Nr.  06101/50566-58.

Schul- und Betreuungsgeldtabelle 

 

Monatlicher Elternbeitrag (in Euro)

 

Klasse 1-4

Klasse 5-10

Klasse 11-12

Bei Jahreseinkommen bis      
40.000 Euro

300

300

400

50.000 Euro

300

300

500

60.000 Euro

400

400

600

70.000 Euro

500

500

700

80.000 Euro

600

600

800

90.000 Euro

700

700

900

100.000 Euro

800

800

1.000

110.000 Euro
und mehr

800

800

1.100


 

Schulgeld englishe Sektion

Monatlicher Elternbeitrag (in Euro)

 

2023/2024

Klassen 1-4

1.000

Klassen 5-10

1.100

Klassen 11-12

1.100

Dieselben Sätze gelten für Kinder, die nicht der deutschen Schulpflicht unterliegen.
Deutsche Kinder und ausländische Kinder, die dauernd hier leben oder ihren „gewöhnlichen Aufenthaltsort“ in Deutschland haben, unterliegen der deutschen Schulpflicht.

Geschwisterermäßigung deutsche und englische Sektion:
2. Kind bis 180.000 Euro Jahreseinkommen 25 % Nachlass
3. Kind bis 230.000 Euro Jahreseinkommen 50 % Nachlass
4. Kind bis 280.000 Euro Jahreseinkommen 50 % Nachlass
Bei sehr hohem Einkommen ist folglich das volle Schulgeld zu zahlen.

Es findet keine Einkommensüberprüfung statt. Die ESRM vertraut der Selbsteinschätzung.

Die Geschwisterermäßigung bedarf eines Antrags.

 

Sicherer Schulweg

Sicherer Schulweg & Parken

Schul-Bibliotheken

Schul Bibliothek

Parents for Parents

Safe School Route & Parking Rules

Die ESRM stellt ein

Die ESRM stellt ein

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